Häufig sind betroffene Eltern verunsichert, ab wann es sinnvoll ist sich Hilfe von außen zu holen.
Lesen Sie bitte folgende Punkte aufmerksam durch und überlegen Sie ehrlich für sich selbst, ob diese Punkte auf Ihr Kind zutreffen. Bei folgenden Erlebens- und Verhaltensweisen ihres Kindes kann eine Psychotherapie unterstützend sein:
Diese Erlebens- und Verhaltensweisen können Bestandteil (Symptome) der folgenden Diagnosen sein:
Die psychotherapeutische Sprechstunde (5 Termine a 50 Minuten) ermöglicht einen relativ zeitnahen Ersttermin. Ein Sprechstundentermin garantiert jedoch noch keinen Therapieplatz.
Die Sprechstundentermine dienen dazu:
Nach den Sprechstundenterminen kann in sechs weiteren Sitzungen (sogenannten probatorischen Sitzungen) eine vertiefte Diagnostik (z. B. Einsatz von Fragebogen) und die Erarbeitung von therapeutischen Zielen erfolgen.
Kosten
Die probatorischen Sitzungen werden, wie die psychotherapeutische Sprechstunde, von der Krankenkasse, Krankenversicherung oder Beihilfe übernommen.
Nach Ablauf der Probatorik kann ein Antrag auf Psychotherapie gestellt werden. Die Bewilligung des Antrags dauert in der Regel 3-4 Wochen. Wurde ein Antrag bewilligt, erfolgt die Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Die Kognitive Verhaltenstherapie umfasst 24 (Kurzzeittherapie) oder 60 (Langzeittherapie) Sitzungen. Dabei finden bei Kindern auch regelmäßig (ca. alle 4 Wochen) Elterngespräche statt.
Je jünger das Kind ist, desto umfassender gestaltet sich in der Regel das Angebot für die Eltern.
Für die Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die telefonische Sprechzeit. Diese ist montags von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr (mit Ausnahme von Feiertagen und Urlaub) unter der Nummer 0821/ 78075479