Muss mein Kind wirklich zur Psychotherapie?

Wann es sinnvoll ist, einen Psychotherapeuten aufzusuchen

Häufig sind betroffene Eltern verunsichert, ab wann es sinnvoll ist sich Hilfe von außen zu holen.

Lesen Sie bitte folgende Punkte aufmerksam durch und überlegen Sie ehrlich für sich selbst, ob diese Punkte auf Ihr Kind zutreffen. Bei folgenden Erlebens- und Verhaltensweisen ihres Kindes kann eine Psychotherapie unterstützend sein:

  • Starke Ängste (z. B. Schule, Trennung der Eltern) und soziale Unsicherheit
    Mach Ihr Kind sich sehr viele Sorgen (z. B. Familie, Schule) und hat es häufig Kopf- und Bauchschmerzen?
  • Hat Ihr Kind starke Stimmungsschwankungen und ist sehr reizbar? Oder zeigt es andauernde Niedergeschlagenheit, Leistungsabfall und Freudlosigkeit? Hat es kein Interesse mehr am Spielen und zieht sich zurück?
  • Extreme Unruhe, Impulsivität, so dass es z. B. nicht abwarten kann und ohne Punkt und Komma spricht? Beobachten Sie eine starke Ablenkbarkeit sowie geringe Konzentration und Aufmerksamkeit?
  • Sehr trotziges und aggressives Verhalten
    (Kommt es bspw. Aufforderungen häufig nicht nach, ignoriert ständig bestehende Regeln?)
     

Diese Erlebens- und Verhaltensweisen können Bestandteil (Symptome) der folgenden Diagnosen sein:

  • Angststörungen (soziale Phobien, spezifische Phobien, Schulangst, generalisierte Angststörung, Panikstörung, etc.)
  • Zwangsstörungen
  • Affektive Störungen (Depression, Manie, bipolare Erkrankungen)
  • Selbstwertprobleme
  • Belastungsreaktionen und Anpassungsstörungen (z. B. bei Erkrankung, Trennung, Verlust)
  • Emotionale Störungen (z. B. soziale Ängstlichkeit im Kindesalter, Trennungsangst, Geschwisterrivalität)
  • Konzentrations- und Aufmerksamkeitsstörungen mit oder ohne Hyperaktivität
  • Störungen des Sozialverhaltens (trotziges, verweigerndes, aggressives Verhalten)
  • Somatisierungsstörungen (z. B. Bauchschmerzen, Kopfschmerzen)
  • Ausscheidungsstörungen (Einnässen und Einkoten)

Wie läuft eine Psychotherapie ab?

Erste Schritte: Psychotherapeutische Sprechstunde und Probatorik

Die psychotherapeutische Sprechstunde (5 Termine a 50 Minuten) ermöglicht einen relativ zeitnahen Ersttermin. Ein Sprechstundentermin garantiert jedoch noch keinen Therapieplatz.

 

Die Sprechstundentermine dienen dazu:

  • herauszufinden ob eine Psychotherapie notwendig ist
  • die „Chemie“ zwischen Eltern/Kind und der Psychotherapeutin stimmt
  • das von mir angewandte Therapieverfahren für den jeweiligen Patienten sinnvoll und gewünscht ist.

Nach den Sprechstundenterminen kann in sechs weiteren Sitzungen (sogenannten probatorischen Sitzungen) eine vertiefte Diagnostik (z. B. Einsatz von Fragebogen) und die Erarbeitung von therapeutischen Zielen erfolgen.

 

Kosten

Die probatorischen Sitzungen werden, wie die psychotherapeutische Sprechstunde, von der Krankenkasse, Krankenversicherung oder Beihilfe übernommen.

 

Schritt Zwei: Antrag auf Psychotherapie

Nach Ablauf der Probatorik kann ein Antrag auf Psychotherapie gestellt werden. Die Bewilligung des Antrags dauert in der Regel 3-4 Wochen. Wurde ein Antrag bewilligt, erfolgt die Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Die Kognitive Verhaltenstherapie umfasst 24 (Kurzzeittherapie) oder 60 (Langzeittherapie) Sitzungen. Dabei finden bei Kindern auch regelmäßig (ca. alle 4 Wochen) Elterngespräche statt.

 

Je jünger das Kind ist, desto umfassender gestaltet sich in der Regel das Angebot für die Eltern.


Wie kann ich einen Termin bekommen?

Terminvereinbarung und telefonische Sprechzeit

Für die Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die telefonische Sprechzeit. Diese ist montags von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr (mit Ausnahme von Feiertagen und Urlaub) unter der Nummer 0821/ 78075479